Diese Reisebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, dem Teilnehmer, und uns, der atambo GmbH („atambo tours“) als Reiseveranstalter.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer atambo tours den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reiseprospekt und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg er-folgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch atambo tours zustande. atambo tours bestätigt dem Anmelder den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger für alle Teilnehmer (in Papier nur bei Vertragsabschluss nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB). Weicht der Inhalt der Reisebestätigung bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von atambo tours vor, an das atambo tours für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Teilnehmer das neue Angebot ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch Leistung der Anzahlung) annehmen und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande.

2. Zahlung, Anzahlung

Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten und muss unaufgefordert bei atambo tours eingegangen sein, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6.1 abgesagt werden kann. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei atambo tours. Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn) ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an atambo tours zu entrichten. Die Zahlung kann per Überweisung oder in bar erfolgen, eine Zahlung per Kreditkarte ist ausgeschlossen.

3. Umfang der Leistungen

Umfang und Art der von atambo tours vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in dem zur betreffenden Reise gehörigen Prospekt bzw. der konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung. Wird auf Wunsch des Teilnehmers ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von atambo tours ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Teilnehmer und aus der jeweiligen Reisebestätigung.

4. Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen

4.1 atambo tours behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). atambo tours hat den Teilnehmer hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
4.2 Kann atambo tours die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so kann atambo tours dem Kunden die entsprechende Leistungsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde inner-halb einer von atambo tours bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Leistungsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
4.3 atambo tours kann dem Kunden in ihrem Angebot nach 4.2 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die sie den Teilnehmer nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
4.4 Nach dem Ablauf der von atambo tours nach 4.2 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen.
4.5 Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB ent-sprechende Anwendung; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt. Nimmt der Teilnehmer das Angebot zur Vertragsänderung oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt § 651m BGB entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit, aber für atambo tours mit geringeren Kosten verbunden, ist im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag § 651m Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden. Soweit atambo tours infolge des Rücktritts des Teilnehmers zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat atambo tours unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten.

5. Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei atambo tours. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Schrift- oder Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zu-rück, so kann atambo tours eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat atambo tours die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von atambo tours und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Teilnehmers, wie folgt bestimmen:

Bei Pauschalreisen (mit / ohne Flug):
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:  20 % des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn:  45 % des Reisepreises
ab 21. bis 14. Tag vor Reisebeginn:  55 % des Reisepreises
ab 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn:  60 % des Reisepreises
ab 6. Tag vor Reiseantritt / Nichtantritt: 90 % des Reisepreises.

Bei Schiffsreisen:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:  25 % des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn:   45 % des Reisepreises
ab 21. bis 14. Tag vor Reisebeginn:   60 % des Reisepreises
ab 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn:   80 % des Reisepreises
ab 6. Tag vor Reiseantritt / Nichtantritt: 90 % des Reisepreises.

Es steht dem Teilnehmer stets frei, nachzuweisen, dass atambo tours ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
5.2 Der Teilnehmer kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie atambo tours nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. atambo tours kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Teilnehmer gegenüber atambo tours als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. atambo tours darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Teilnehmer einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.
5.3 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie einer auch im Ausland gültigen Krankenversicherung. Gerne vermitteln wir Ihnen passende Reiseversicherungen.

6. Rücktritt und Kündigung durch atambo tours

6.1 atambo tours kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Teilnehmer spätestens seine Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist von atambo tours bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Teilnehmer zu erklären. atambo tours kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn atambo tours aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. In diesem Fall hat atambo tours den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
6.2 Tritt atambo tours vom Vertrag zurück, so verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Teilnehmer unverzüglich, auf jeden Fall spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von atambo tours, zurückerstattet.
6.3 Stört der Teilnehmer trotz einer entsprechenden Abmahnung durch atambo tours nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist (z. B. widersetzt er sich den Anordnungen der Reiseleitung), oder sonst stark vertragswidrig, kann atambo tours ohne Einhaltung einer Frist den Reise-vertrag kündigen. Dabei behält atambo tours den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch ge-nommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

7. Obliegenheiten des Teilnehmers, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Teilnehmers

7.1 Der Teilnehmer hat auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Sofern atambo tours infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Teilnehmer nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Teilnehmer Abhilfe, ist der Reisemangel zu beseiti-gen. atambo tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. atambo tours kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann sie die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat sie Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
7.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet atambo tours innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Teilnehmer bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch atambo tours verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Teilnehmer gekündigt, so behält atambo tours hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Teilnehmers nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von atambo tours auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Teilnehmer zu erstatten.

8. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

8.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8.2 Hinsichtlich der Reiseunterlagen gilt, dass der Teilnehmer atambo tours zu informieren hat, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotelvoucher, Flugtickets) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Teilnehmers (Name, Anschrift, Geburtsdatum) nicht korrekte Angaben enthalten. Der Teilnehmer ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich. Bei internationalen Flügen hat der Teilnehmer für Umsteigezeiten, z. B. bei Rail & Fly-Tickets, mindestens 3 Stunden bis zum Abflug einzuplanen, d. h. er muss drei Stunden vor Abflug am Flughafen ankommen.
8.3 Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme an einer Reise mit den hier typischen Beanspruchungen (z. B. Aufenthalt und Wanderungen in extremen Höhen über 3000 m) zulässt.

9. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters

9.1 atambo tours haftet nicht für Angaben in von ihr nicht hergestellten Prospekten der Leistungsträger (z. B. des Hotels).
9.2 Die vertragliche Haftung von atambo tours für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

10. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

atambo tours ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Teilnehmer über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeit-punkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich sicher-stellen, dass der Teilnehmer unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese fest-steht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Schwarze Liste der Airlines, die keine Betriebsgenehmigung in der EU haben, ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf der Internetseite des Reiseveranstalters einsehbar.

11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

11.1 atambo tours informiert den Teilnehmer über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
11.2 Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente (z. B. für eventuell nötige Visa) und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Teilnehmer atambo tours beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa Visa zu beantragen, so haftet atambo tours nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten schuldhaft verstoßen hat.

12. Anzeigefristen Gepäckschäden, Gepäckverlust oder Gepäckverzögerung

Für die Geltendmachung von Ansprüchen nach internationalen Übereinkommen sind Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammen-hang mit Flügen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.

13. Datenschutz

Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert atambo tours den Teilnehmer in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. atambo tours hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich un-zulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@atambo.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@atambo.de kann der Teilnehmer auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen

14. Sonstiges und Hinweise

14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen atambo tours und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Teilnehmer Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von atambo tours vereinbart.
14.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Teilnehmer unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungs-stelle: atambo tours nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Der Reiseveranstalter ist Mitglied des forumandersreisen e.V., Freiburg, und erkennt den Kriterienkatalog des forumandersreisen zum nachhaltigen Tourismus an.

ist eine  Marke der atambo GmbH.
Reiseveranstalter:
atambo GmbH
Geschäftsführerin: Karen Wittel
Westendstr. 71
D-60325 Frankfurt a.M.
Deutschland
Telefon +49 (0) 69 / 74220986
Mobil +49 (0) 171 / 34 389 10

Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE 299 246 999
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln
räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 14.1).